Kosten

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Bestimmungen

AUSTRITT

Die Kündigung muss schriftlich ein Monat vor Ablauf des letzten Quartals erfolgen. Die Stichtage für die Kündigung sind jeweils der 1. März, 1. Juni, 1. September und der 1. Dezember. Eine verspätete Kündigung hat zur Folge, dass das nächste Quartal auch noch bezahlt werden muss. Trainingsabsenzen entbinden nicht von der finanziellen Verpflichtung.

KRANKHEIT ODER UNFALL

Jede Absenz durch Unfall oder Krankheit verursacht, ist der Leitung zu melden. Dauert diese Abwesenheit länger als vier Wochen, so wird der Beitrag gutgeschrieben. Ferien oder Militärdienst können nicht gutgeschrieben werden, da die Mitgliederbeiträge dies bereits berücksichtigen.

FERIEN

Während den Sommerferien wird nur in Langnau ein reduziertes Kursangebot durchgeführt. Über die Weihnachtszeit bleiben die Schulen geschlossen.

VERSICHERUNG:

Die Versicherung ist Sache jedes einzelnen. Bei Unfällen wird seitens der Leitung jede Haftung abgelehnt.

BEKLEIDUNG

Jedes Mitglied muss spätestens bei der Prüfung zum 8. Kyu (gelber Gurt) einen weissen Karate-Gi mit aufgenähtem Abzeichen der Schulen tragen.

AUSWEIS UND LIZENZ

Da die Schulen der Shotokan Karate Association (SKA) Switzerland und dem Schweizerischen Karateverband (SKV) angeschlossen sind, ist die Leitung verpflichtet, jedem Mitglied einen Ausweis zum einmaligen Betrag von Fr. 10.– auszustellen. Dazu muss pro Kalenderjahr eine SKV-Verbandslizenzmarke von Fr. 80.- gelöst werden.

PRÜFUNGEN

Kyu-Prüfungen, die von den Kenseikan Karateschulen abgenommen werden, kosten Fr. 40.– inklusive Gurt und Diplom. Eine Teilprüfung (Nachprüfung) kostet Fr. 20.–