Gestützt auf die dramatischen Entwicklungen in Zusammenhang mit der rasanten Ausbreitung des Coronavirus (Pandemie) in der Schweiz, hat der Bundesrat am 13. März 2020 weitere einschneidende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und unserer Gesundheit ergriffen. Diese Massnahmen sind notwendig um die Gesellschaft zu befähigen diese Krise zu bewältigen. Die Ausbreitung des Coronavirus erfordert Eigenverantwortung und Solidarität. Es ist deshalb auch für uns wichtig, dass wir (Kampfsportler/innen / Kampfkünstler/innen) uns an die beschlossenen Massnahmen halten, um den Zugang zu unserem Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten. Die beschlossenen Massnahmen sind zentral für die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus. Die Kenseikan Karateschulen Konolfingen-Langnau sind sich der grossen Auswirkungen auf seine Trainings-Aktivitäten bewusst und hatten bereits vor einer Woche gewisse Massnahmen und Verhaltensregeln (nach Risikoabwägung) vorgenommen.
Die neusten Entwicklungen dieser Corona-Pandemie und der damit erweiterten Verordnung 2 des Bundesrates, haben uns von den Kenseikan Karateschulen Konolfingen und Langnau sowie des Krav Maga Centers KMS Konolfingen erneut dazu gezwungen, intensiv über die Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebs nach einer Risikoabwägung nachzudenken. Aufgrund der besonderen Lage mit Aufhebung der Schulpflicht, verschärften Auflagen des Kantons (Bern und in der ganzen Schweiz), Schliessung des Nationalen Sportzentrums Magglingen (BASPO) und vielen weiteren damit verbundenen Corona-Problematiken, sind wir zum Entscheid gekommen, die Kenseikan Karateschulen Konolfingen- Langnau sowie das Krav Maga Center KMS Konolfingen per sofort bis auf weiteres, resp. einmal bis nach den Osterferien den 20. April 2020 zu schliessen. Wir von den Kenseikan Karateschulen haben uns diesen Entscheid für einen Betriebsunterbruch nicht leicht gemacht, sind jedoch klar der Auffassung, dass wir unsere Mitglieder und uns schützen wollen und deshalb die Verantwortung eines Trainingsunterbruchs übernehmen.
Uns ist anhand der Verordnung des Bundesrates und den Erläuterungen zu dieser , bewusst, dass man mit weniger als 100 oder gar 50 Personen mit den Auflagen im Moment weitermachen könnte, aber macht das Virus da einen Unterschied ob wir 40 oder nur 10 Personen in einem Trainingsraum sind, wenn jemand damit infiziert wäre und sich im gleichen Raum aufhält – wir denken nicht.
Was bedeutet das für unsere Mitglieder?
Wir werden unsere Mitglieder über unsere Homepage www.kenseikankarateschulen.ch was die allfällige Wiederaufnahme des regulären Trainingsbetriebes, nach einer vorgängigen Risikoabwägung, frühzeitig informieren und den Start unserer Trainingsaktivitäten allen rechtzeitig bekannt geben.
Die verlorene Trainingszeit wird einerseits (wenn möglich!!!) durch eine Erweiterung des Trainingsangebotes in den Monaten Juli und August (wird zum gegeben Zeitpunkt bekannt gegeben) kompensiert oder andererseits durch Vergütungen in Form von Abo-Verlängerungen gewährleistet sein.
Dieser Entscheid gilt ab Montag, 16.03.2020 und bis auf weiteres, solange von Seiten des Bundesrates oder den Kantonen keine entsprechende Entwarnung oder neue Auflagen bekannt gegeben werden.
Wir danken allen, die jetzt gemeinsam mit uns Verantwortung zeigen und Solidarität für die gesamte Bevölkerung übernehmen. Wir wünschen allen gute Gesundheit und bis bald, nach dem Motto:
Gesundheit ist nicht alles
aber ohne Gesundheit, ist alles nichts!
Kenseikan Karateschulen Konolfingen-Langnau Thomas Hertig & Team